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Gebühren

Die unten aufgeführten Unterrichtsgebühren beinhalten Musikunterricht während der Schulzeit und sind auf 12 Monate umgelegt.

 

TARIF A – Elementarunterricht

Unterrichtsform Teilnehmer Dauer Monatliche Kosten (€)
*Eltern/Kind-Gruppe
(ab 2 Jahren)

ab 8 Schülern
ab 6 Schülern

45 Min.
45 Min.

32,00 €
41,00 €

*Musikalische Früherziehung
(ab 4 Jahren)

ab 10 Schülern
bis 9 Schüler

45 Min.
45 Min.

28,00 €
33,00 €

Instrumentenkarussell
(ab 6 Jahren)

ab 10 Schülern
bis 9 Schüler

45 Min.
45 Min.

32,00 €
41,00 €

*Für die Eltern/Kind-Gruppe und die musikalische Früherziehung gilt der erste gebührenpflichte Monat als Probezeit.

 

TARIF B – Instrumentalunterricht für Schüler

Unterrichtsform Teilnehmer Dauer Monatliche Kosten (€)
B1 Einzelunterricht 1 Schüler 45 Min.

102,00 €

B2 Einzelunterricht 1 Schüler 1/2 UStd.

58,00 €

B2 Zweiergruppe 2 Schüler 45 Min.

58,00 €

B3 Gruppenunterricht 3 - 6 Schüler 45 Min.

43,00 €

 

TARIF B – Instrumentalunterricht für Erwachsene*

Unterrichtsform Teilnehmer Dauer Monatliche Kosten (€)
B1 Einzelunterricht 1 Schüler 45 Min.

137,00 €

B2 Einzelunterricht 1 Schüler 1/2 UStd.

91,00 €

B2 Zweiergruppe 2 Schüler 45 Min.

91,00 €

B3 Gruppenunterricht 3 - 6 Schüler 45 Min.

57,00 €

*Erwachsene im Sinne dieser Gebührenordnung sind nicht: Schüler, Azubis, Studenten über 18 Jahre. Ein entsprechender Nachweis ist der Musikschule unaufgefordert vorzulegen.

 

TARIF C – Ergänzungsfächer

Unterrichtsform Teilnehmer Dauer Monatliche Kosten (€)
C1 Ergänzungsfach
ohne Hauptfach
7-12 Schüler
13-20 Schüler
45 Min.
45 Min.

31,00 €
26,00 €

C2 Ergänzungsfach
mit Hauptfach/Orchester
7-12 Schüler
12-20 Schüler
45 Min.
45 Min.

19,00 €
11,00 €

 

TARIF – Mietgebür

Miete für Instrumente Monatliche Kosten (€)
  16,00 €

 

§1: Gebührenpflicht

Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem Gebührentarif erhoben.

Die Gebührenordnung ist Bestandteil des Unterrichtsvertrages.

§2: Gebührenschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer verpflichtet, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter.

§3: Fälligkeit

(1) Das Musikschuljahr beginnt jeweils am 01. August eines Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Fällt der Beginn eines Musikschuljahres in die niedersächsischen Schulferien, so wird das Unterrichtsverhältnis gleichwohl am 01. August des jeweiligen Jahres begründet und gebührenpflichtig. Endet der Unterricht aufgrund der niedersächsischen Sommerschulfreien bereits im Juni, so ist unabhängig hiervon die volle jahresgebühr z um Musikschuljahresende zu zahlen.

(2) Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Während der niedersächsischen Schulferien wird kein Unterricht erteilt. Die Zahlungspflicht besteht jedoch auch während der Ferienzeit.

(3) Die Gebühren werden jeweils im Voraus bis zum 10. August (3 Monate), 10. November (2 Monate), 10. Januar (2 Monate), 10. März (2 Monate), 10. Mai (3 Monate) durch SEPA-Ladschriftverfahren erhoben.

(4) Für Rückbelastungen sind 5,00 € Verwaltungsgebühren zu entrichten.

(5) Zahlungsrückstände können zum Ausschluss von Unterricht führen.

§4: Ermäßigung

Eine Ermäßigung der Gebühren kann gewährt werden als

(a) Geschwisterermäßigung

Geschwisterermäßigung wird gestaffelt nach dem Alter der Schüler gewährt, jedoch unabhängig vom Zeitpunkt ihres Unterrichtsantrittes. Das älteste Kind zahlt die volle Gebühr, ab dem zweiten Kind wird 3/4 der vollen Gebühr, gezahlt. Geschwisterermäßigung wird nur für Hauptfächer gewährt.

(b) Mehrfachermäßigung

Mehrfächerermäßigung wird für Hauptfächer gewährt. Zu zahlen ist für das 1. Hauptfach die volle Gebühr, 2. Hauptfach 3/4 der vollen Gebühr.

(c) Es ist nur eine Ermäßigung gewährt, d. h. (a) oder (b)

§5: Rückzahlung von Unterrichtsgebühren

Ausgefallene Unterrichtsstunden sind gebührenpflichtig, wenn Schüler oder Erziehungsberechtigte dieses zu vertreten haben. Für den Fall, dass im Schuljahr mehr als acht Unterrichtsstunden ausfallen, werden die überzahlten Gebühren am Ende des Schuljahres erstattet, wenn die Musikschule den Unterrichtsausfall zu verantworten hat.

§6: Instrumentenmiete

Für den Verleih schuleigener Instrumente gilt ein gesonderter Vertrag.

§7: Kündigung

Ein Unterrichtsvertrag kann zum 31.07. (Eingang bis zum 15.05.) und zum 31.12. (Eingang bis zum 15.11.) schriftlich gekündigt werden. Kündigungen sind ausschließlich gegenüber der Schulleitung auszusprechen.

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